AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich frei Haus zuzüglich Mehrwertsteuer und Pfand, sofern keine Sondervereinbarungen getroffen werden.

2. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Beim Lastschriftverfahren SEPA erteilt die Firma Fehrentz mit dem Rechnungsversand die notwendigen Vorhabinformationen zu den einzelnen Lastschrifteinzügen. Die Frist bis zur Zahlung beträgt danach 2 Tage. Dabei wird angekündigt:

der fällige Betrag
das Fälligkeitsdatum
die Bankverbindung
die Gläubiger-ID
die Mandatsreferenznummer

4. Für Fässer, Kohlensäureflaschen, Behälter, Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen und sonstige Mehrweggebinde wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben. Es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Abnehmer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet; nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das Pfand wird dabei angerechnet.

5. Mängelrügen müssen innerhalb von 14 Tagen seit der Lieferung geltend gemacht werden. Mit Ablauf dieser Frist erlöschen sämtliche Ansprüche des Abnehmers. Bei berechtigten Mängelrügen kann Abnehmer Ersatz der Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie aller unserer sonstigen Forderungen unser Eigentum. Bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift gilt die Zahlung erst mit dem Zeitpunkt der Gutschrift als bewirkt.

Im Zahlungsverzugsfalle sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt verkaufte Ware wieder in Besitz zu nehmen.

Abnehmer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Er tritt hiermit schon jetzt alle aus einer Weiterveräußerung dieser Ware ihm zustehende Forderung gegen seine Abnehmer zur Sicherung unserer Ansprüche an uns ab.
 
7. Die Daten aus Rechnungen / Lieferscheinen werden zu statistischen Zwecken bei uns elektronisch gespeichert.

8. Inventarpreise und Nebenkosten verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten nur bei gleichzeitigem Bezug, der von Getränke Fehrentz GmbH vertriebenen Getränke.

9. Bitte beachten Sie die zeitige Reservierung der Inventargegenstände, da nur ein gewisses Kontingent zur Verfügung steht.

10. Abgabe von Kühlwagenbestückungen muss bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn gemeldet werden.
  
11. Bei Absage bis 14 Tagen vor der Veranstaltung berechnen wir eine Stornogebühr in Höhe von 50,00 €.

12. Sollten Leihgegenstände und dessen Zubehör stark verschmutzt und beschädigt zurückgegeben werden, so wird die Reinigung oder die Reparatur in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Verlust der Leihgegenstände, die dann zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt werden.

13. Die Leihdauer gilt für den Zeitraum der Veranstaltung, nicht länger als 1 Woche. Bei nicht termingerechter Abgabe ohne vorherige Absprache kommt eine zweite Leihgebühr hinzu.

14. Bei Kühlwagen-Rückgaben nehmen wir nur volle Kisten an, bei angebrochener Ware wird diese als Leergut gutgeschrieben.

15. Erfüllungsort und –soweit gesetzlich zulässig- ausschließlicher örtlicher und sachlicher Gerichtsstand ist Zweibrücken.
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